GRD GRD Pro Talent Acquisition
Position Leistung Festpreis Ablauf Gespräch vereinbaren →
RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

GRD Pro Talent Acquisition · Stand: Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der

GRD Pro UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter GRD Pro Talent Acquisition
Auf der Warte 21
61184 Karben
Deutschland

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Grischan Dietrich

Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 140785

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE458720671

– nachfolgend „GRD Pro" genannt – gegenüber ihren Auftraggebern.

Die Leistungen von GRD Pro richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GRD Pro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem projektspezifischen Briefing haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

GRD Pro übernimmt für den Auftraggeber die strukturierte Suche, Identifikation, Direktansprache, Vorqualifizierung und Vorstellung potenziell geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die im Briefing definierte Position.

Grundlage des Auftrags ist das zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam abgestimmte und dokumentierte Briefing.

Das Briefing soll insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Positionsbezeichnung und organisatorische Einordnung,
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten,
  • zwingende und wünschenswerte Qualifikationen,
  • Berufserfahrung und fachliche Anforderungen,
  • Vergütungsrahmen und sonstige Vertragsbedingungen,
  • Arbeitsort und vorgesehenes Arbeitsmodell,
  • Reisebereitschaft und Mobilitätsanforderungen,
  • vorgesehener Einstellungszeitpunkt,
  • Auswahlprozess und entscheidungsbefugte Personen,
  • relevante Ausschlusskriterien.

GRD Pro erbringt die Leistungen als selbstständiger Dienstleister. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Talent-Acquisition- und Recruiting-Leistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. GRD Pro übernimmt insbesondere keine Garantie für:

  • eine bestimmte Anzahl interessierter Kandidaten,
  • eine bestimmte Anzahl von Kandidatenvorstellungen,
  • die Durchführung eines Interviews,
  • die Annahme eines Vertragsangebots,
  • den Abschluss eines Arbeitsvertrags,
  • den Arbeitsantritt eines Kandidaten,
  • den dauerhaften Verbleib eines Kandidaten im Unternehmen.

Die abschließende Prüfung, Auswahl und Einstellung eines Kandidaten liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

3. Briefing und Beginn der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit beginnt mit der Abstimmung und Freigabe des Briefings sowie dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Die operative Suche erfolgt ausschließlich auf Grundlage des freigegebenen Briefings.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Suche relevanten Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat GRD Pro insbesondere über Umstände zu informieren, die die Attraktivität, Durchführbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der Suche beeinflussen können.

Hierzu gehören insbesondere:

  • interne Vergütungsgrenzen,
  • tarifvertragliche Vorgaben,
  • betriebliche oder konzernweite Freigabeprozesse,
  • bestehende Betriebsvereinbarungen,
  • notwendige Zustimmungen eines Betriebsrats,
  • bereits laufende interne oder externe Bewerbungsverfahren,
  • parallele Beauftragungen anderer Personalberatungen,
  • vorgesehene Umstrukturierungen,
  • Einstellungsstopps,
  • Änderungen des Stellenbudgets.

Rechtswidrige, diskriminierende oder sachlich nicht begründbare Such- und Auswahlkriterien werden von GRD Pro nicht umgesetzt.

4. Änderungen des Suchauftrags

Änderungen des Briefings nach Beginn der Suche sind GRD Pro unverzüglich mitzuteilen.

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen an:

  • Vergütung,
  • Aufgabenbereich,
  • Verantwortungsumfang,
  • Hierarchieebene,
  • Berichtslinie,
  • Arbeitsort,
  • Arbeitsmodell,
  • Reiseanteil,
  • Qualifikationsanforderungen,
  • Berufserfahrung,
  • Vertragsart,
  • Einstellungszeitpunkt,
  • Unternehmensbereich oder Gesellschaft.

Wesentliche Änderungen können eine Anpassung der Suchstrategie, der Zielgruppe, des Leistungszeitraums und der Vergütung erforderlich machen.

Bereits vor einer Änderung des Briefings ordnungsgemäß durchgeführte Kandidatenansprachen werden auf die vereinbarte Höchstzahl von 350 Kandidatenansprachen angerechnet.

Führt eine Änderung des Briefings faktisch zu einer neuen oder wesentlich anders ausgestalteten Position, ist GRD Pro berechtigt, hierfür ein neues Angebot zu erstellen.

5. Leistungsumfang

Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Analyse und Schärfung des Anforderungsprofils,
  • Abstimmung des Briefings,
  • Entwicklung einer Suchstrategie,
  • Definition relevanter Zielgruppen und Zielunternehmen,
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse,
  • Identifikation potenziell geeigneter Kandidaten,
  • individuelle Direktansprache,
  • Nachverfolgung von Kontaktaufnahmen,
  • Bearbeitung eingehender Reaktionen,
  • Vorqualifizierung interessierter Kandidaten,
  • Prüfung der grundsätzlichen Wechselmotivation,
  • Abstimmung wesentlicher Rahmenbedingungen,
  • Erstellung von Kandidatenexposés,
  • Vorstellung geeigneter Kandidaten,
  • Koordination von Interviews,
  • Begleitung des Auswahlprozesses,
  • Begleitung des Angebotsprozesses,
  • Betreuung nach Vertragsabschluss gemäß Ziffer 9.

Art, Umfang und Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Suchauftrag, dem vereinbarten Briefing und der fachlichen Einschätzung von GRD Pro.

GRD Pro ist in der Wahl der eingesetzten Suchkanäle und Suchmethoden frei, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Qualifizierte Kandidatenansprache

Als qualifizierte Kandidatenansprache gilt die erstmalige individuelle Kontaktaufnahme mit einer Person, die anhand der zum Zeitpunkt der Ansprache verfügbaren Informationen die wesentlichen Kriterien des Briefings voraussichtlich erfüllt.

Die Ansprache kann insbesondere erfolgen über:

  • berufliche Netzwerke,
  • E-Mail,
  • Telefon,
  • persönliche Kontakte,
  • geeignete Recruiting-Plattformen,
  • sonstige beruflich geeignete Kommunikationskanäle.

Mehrere Kontaktversuche, Erinnerungen oder Nachfassnachrichten gegenüber derselben Person gelten insgesamt als eine Kandidatenansprache.

Eine Kandidatenansprache wird auch dann als qualifizierte Kandidatenansprache gezählt, wenn die angesprochene Person:

  • nicht antwortet,
  • kein Interesse an einem Wechsel hat,
  • aktuell nicht verfügbar ist,
  • bereits anderweitig gebunden ist,
  • die Vergütung ablehnt,
  • den Standort ablehnt,
  • das Arbeitsmodell ablehnt,
  • den Auswahlprozess ablehnt,
  • ihre Bewerbung oder ihr Interesse zurückzieht,
  • einer Weitergabe ihres Profils nicht zustimmt.

Nicht als qualifizierte Kandidatenansprache gelten:

  • erkennbar doppelte Kontaktaufnahmen,
  • fehlerhaft adressierte Nachrichten,
  • Kontaktaufnahmen ohne ausreichenden Bezug zum Briefing,
  • Kontaktaufnahmen mit Personen, die offensichtlich nicht der definierten Zielgruppe entsprechen.

GRD Pro dokumentiert die Anzahl der durchgeführten qualifizierten Kandidatenansprachen.

Ein Nachweis kann gegenüber dem Auftraggeber in geeigneter und datenschutzkonformer Form erfolgen.

Persönliche Daten nicht interessierter oder nicht einwilligender Kandidaten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang offengelegt.

7. Kandidatenexposé und Kandidatenvorstellung

Eine Exposévorstellung liegt vor, sobald GRD Pro dem Auftraggeber erstmals das Profil eines grundsätzlich geeigneten und an einem weiteren Austausch interessierten Kandidaten vorstellt.

Die Vorstellung kann insbesondere erfolgen durch:

  • Übersendung eines schriftlichen Kandidatenexposés,
  • Übersendung eines Kandidatenprofils,
  • digitale Präsentation,
  • persönliche Präsentation,
  • strukturierte schriftliche Zusammenfassung.

Voraussetzung für eine Kandidatenvorstellung ist, dass die Weitergabe der Kandidatendaten datenschutzrechtlich zulässig ist.

Das Kandidatenexposé kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • beruflicher Werdegang,
  • fachliche Qualifikationen,
  • Führungserfahrung,
  • Wechselmotivation,
  • Kündigungsfrist,
  • Verfügbarkeit,
  • Vergütungserwartung,
  • regionale Mobilität,
  • Einschätzung der Passung zum Briefing.

Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikationen, Vergütung, Verfügbarkeit und persönlichen Umständen beruhen grundsätzlich auf Angaben des Kandidaten oder auf öffentlich zugänglichen Informationen.

GRD Pro ist nicht verpflichtet, sämtliche Angaben eines Kandidaten durch Originalunterlagen, Registerauskünfte, Referenzen oder frühere Arbeitgeber zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Der Auftraggeber bleibt für die abschließende Prüfung insbesondere folgender Punkte verantwortlich:

  • fachliche und persönliche Eignung,
  • Zeugnisse und Abschlüsse,
  • Referenzen,
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse,
  • erforderliche behördliche Genehmigungen,
  • arbeitsrechtliche Voraussetzungen,
  • tatsächliche Einstellbarkeit.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Gesamtvergütung für den Suchauftrag beträgt:

8.500,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird in zwei Zahlungsstufen aufgeteilt.

8.1 Anzahlung zum Start der Suche

Zum Start der Zusammenarbeit werden

3.500,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

fällig.

Die Anzahlung wird mit Auftragserteilung, Freigabe des Briefings und Rechnungsstellung fällig.

GRD Pro ist berechtigt, die Aufnahme der operativen Suche vom vollständigen Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.

Die Anzahlung vergütet insbesondere:

  • Briefing und Auftragsaufnahme,
  • Analyse des Anforderungsprofils,
  • Definition der Zielgruppe,
  • Entwicklung der Suchstrategie,
  • Marktrecherche,
  • Vorbereitung und Start der Kandidatenansprache.

8.2 Zweite Vergütungsstufe

Die zweite Vergütungsstufe beträgt

5.000,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die zweite Vergütungsstufe wird mit der ersten Exposévorstellung gemäß Ziffer 7 fällig.

Erfolgt trotz ordnungsgemäßer Durchführung der Suche keine Exposévorstellung, wird die zweite Vergütungsstufe spätestens mit der dokumentierten Durchführung von 350 qualifizierten Kandidatenansprachen fällig.

Maßgeblich für die Fälligkeit der zweiten Vergütungsstufe ist damit das zuerst eintretende Ereignis:

  • Vorstellung des ersten Kandidatenexposés oder
  • Durchführung von 350 qualifizierten Kandidatenansprachen.

Die Vergütung ist nicht abhängig von:

  • der Durchführung eines Interviews,
  • der Anzahl weiterer Kandidatenvorstellungen,
  • der Unterbreitung eines Vertragsangebots,
  • der Annahme eines Vertragsangebots,
  • dem Abschluss eines Arbeitsvertrags,
  • dem Arbeitsantritt eines Kandidaten.

Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Notwendige und vom Auftraggeber vorab genehmigte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

GRD Pro ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, solange sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet.

9. Betreuung über 100 Tage

Kommt mit einem von GRD Pro vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande, begleitet GRD Pro den Auftraggeber und den Kandidaten für einen Zeitraum von 100 Kalendertagen.

Der Betreuungszeitraum beginnt mit dem vertraglich vereinbarten ersten Arbeitstag des Kandidaten.

Die Betreuung kann insbesondere umfassen:

  • strukturierte Check-ins,
  • Gespräche mit dem Auftraggeber,
  • Gespräche mit dem Kandidaten,
  • Begleitung des Onboardings,
  • Klärung gegenseitiger Erwartungen,
  • Unterstützung bei Kommunikationsproblemen,
  • Begleitung bei Abstimmungsproblemen,
  • frühzeitige Identifikation möglicher Integrationsrisiken.

Art und Häufigkeit der Betreuung richten sich nach dem konkreten Bedarf sowie der Verfügbarkeit der Beteiligten.

Die Betreuung umfasst keine arbeitsrechtliche Beratung und keine rechtsberatenden Tätigkeiten.

Die Betreuung stellt keine Garantie für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dar.

Eine kostenlose Wiederaufnahme oder Wiederholung der Kandidatensuche ist nicht Bestandteil der 100-tägigen Betreuung.

Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach dem Betreuungszeitraum, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ersatzsuche, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Die Betreuung endet vorzeitig, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis beendet wird,
  • der Kandidat eine weitere Betreuung ablehnt,
  • der Auftraggeber eine weitere Betreuung ablehnt,
  • eine weitere Betreuung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

10. Leistungsgrenze von 350 Kandidatenansprachen

Der Suchauftrag umfasst maximal 350 qualifizierte Kandidatenansprachen gemäß Ziffer 6.

Mit der dokumentierten Durchführung der 350. qualifizierten Kandidatenansprache ist die vereinbarte Suchleistung vollständig erbracht.

Dies gilt auch dann, wenn:

  • kein Kandidat einem weiteren Austausch zugestimmt hat,
  • kein Kandidatenexposé vorgestellt werden konnte,
  • kein Interview zustande gekommen ist,
  • kein Vertragsangebot unterbreitet wurde,
  • kein Kandidat eingestellt wurde.

Eine fehlende oder unzureichende Kandidatenresonanz stellt für sich genommen keine Schlechtleistung von GRD Pro dar.

Die Resonanz des Kandidatenmarktes kann insbesondere beeinflusst werden durch:

  • Höhe und Struktur der Vergütung,
  • Standort und Erreichbarkeit,
  • Präsenzpflicht,
  • Remote- oder Hybridmöglichkeiten,
  • Aufgaben- und Verantwortungsumfang,
  • Hierarchieebene,
  • Führungsspanne,
  • Arbeitgebermarke,
  • Bekanntheit und Reputation des Unternehmens,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Zusatzleistungen,
  • Entwicklungsmöglichkeiten,
  • Dauer des Auswahlprozesses,
  • Anzahl der Auswahlstufen,
  • Verbindlichkeit und Geschwindigkeit des Auftraggebers,
  • Verfügbarkeit der gesuchten Qualifikationen,
  • aktuelle Wettbewerbssituation,
  • allgemeine Arbeitsmarktlage.

Bleibt eine Exposévorstellung trotz 350 qualifizierter Kandidatenansprachen aus, gilt dies als belastbarer Hinweis darauf, dass das im Briefing definierte Gesamtangebot in der angesprochenen Zielgruppe keine ausreichende Wechselbereitschaft erzeugt oder die Zielgruppe nicht in ausreichendem Umfang verfügbar ist.

Der Auftraggeber erkennt an, dass GRD Pro keinen Einfluss darauf hat, ob ein Kandidat:

  • auf eine Ansprache reagiert,
  • Interesse an einem Wechsel entwickelt,
  • einer Vorstellung zustimmt,
  • ein Interview wahrnimmt,
  • ein Vertragsangebot annimmt.

Eine Fortsetzung der Suche nach Erreichen der Leistungsgrenze bedarf:

  • einer Überarbeitung des Briefings,
  • einer Anpassung der Rahmenbedingungen oder Zielgruppe,
  • eines gesonderten Folgeauftrags,
  • einer neuen Vergütungsvereinbarung.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, GRD Pro bei der Durchführung des Suchauftrags angemessen zu unterstützen.

Der Auftraggeber benennt mindestens eine auskunfts- und entscheidungsfähige Kontaktperson.

Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten sollen grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

Der Auftraggeber informiert GRD Pro unverzüglich über:

  • Änderungen des Briefings,
  • Änderungen des Budgets,
  • Änderungen des Auswahlprozesses,
  • interne Besetzungen,
  • externe Besetzungen,
  • die Aussetzung der Suche,
  • die Aufhebung der Position,
  • Kontaktaufnahmen mit vorgestellten Kandidaten,
  • vereinbarte Interviews,
  • abgesagte Interviews,
  • Vertragsangebote,
  • Absagen,
  • Einstellungen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Briefing genannten Rahmenbedingungen tatsächlich angeboten und eingehalten werden können.

Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Informationen, Terminprobleme oder interne Entscheidungsprozesse des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von GRD Pro.

Der Auftraggeber gewährleistet einen diskriminierungsfreien und gesetzeskonformen Auswahlprozess.

Der Auftraggeber darf GRD Pro keine Such-, Auswahl- oder Ausschlusskriterien vorgeben, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

12. Parallele Suche und Mehrfachbeauftragung

Der Auftraggeber informiert GRD Pro vor Auftragserteilung darüber, ob:

  • die Position gleichzeitig intern ausgeschrieben ist,
  • weitere Personalberatungen beauftragt wurden,
  • interne Recruiting-Abteilungen parallel suchen,
  • bereits konkrete Kandidaten im Auswahlprozess stehen.

Soweit keine Exklusivität ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, weitere Suchwege zu nutzen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, GRD Pro unverzüglich zu informieren, sobald die Position anderweitig besetzt, zurückgestellt oder aufgehoben wurde.

Die anderweitige Besetzung oder Aufhebung der Position lässt bereits entstandene Vergütungsansprüche unberührt.

13. Unterbrechung und Beendigung des Auftrags

Der Auftrag endet, wenn:

  • die vereinbarte Position besetzt wurde,
  • 350 qualifizierte Kandidatenansprachen durchgeführt wurden,
  • der Auftrag einvernehmlich beendet wird,
  • eine Partei den Vertrag wirksam kündigt,
  • die Position endgültig aufgehoben wird.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Die bereits fällig gewordene Vergütung bleibt von der Beendigung des Auftrags unberührt.

Beendet der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der Suche, bleibt die Anzahlung in Höhe von 3.500,00 Euro netto vollständig geschuldet.

Beendet der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der zweiten Leistungsphase, bevor ein Kandidatenexposé vorgestellt oder die Grenze von 350 Kandidatenansprachen erreicht wurde, ist die zweite Vergütungsstufe anteilig entsprechend dem erreichten Leistungsstand zu zahlen.

Die anteilige Vergütung berechnet sich nach folgender Formel:

5.000,00 Euro × Anzahl der durchgeführten qualifizierten Kandidatenansprachen ÷ 350

Die anteilige Vergütung ist auf maximal 5.000,00 Euro netto begrenzt.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

GRD Pro ist berechtigt, die Leistung vorübergehend auszusetzen, wenn:

  • fällige Rechnungen nicht bezahlt werden,
  • erforderliche Informationen fehlen,
  • notwendige Entscheidungen nicht getroffen werden,
  • der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
  • das Briefing wesentlich verändert wird,
  • rechtliche oder ethische Bedenken gegen Anforderungen oder Verfahrensweisen bestehen.

14. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Kandidatendaten dürfen ausschließlich zur Prüfung und Besetzung der konkret beauftragten Position verarbeitet werden, sofern keine weitergehende Rechtsgrundlage oder Zustimmung des Kandidaten vorliegt.

Der Auftraggeber darf Kandidatendaten nur solchen Personen zugänglich machen, die unmittelbar am Auswahl- und Entscheidungsprozess beteiligt sind.

Eine Weitergabe von Kandidatendaten an andere Unternehmen, Konzerngesellschaften, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn:

  • dies mit GRD Pro abgestimmt wurde,
  • der Kandidat entsprechend informiert wurde,
  • eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.

Kandidatenprofile dürfen nicht ohne Zustimmung von GRD Pro und ohne datenschutzrechtliche Grundlage für andere Positionen oder Gesellschaften verwendet werden.

Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Speicherung, Nutzung und Löschung der ihm übermittelten Kandidatendaten verantwortlich.

Gesetzliche Informations-, Lösch-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
  • Personalinformationen,
  • Kandidatendaten,
  • Vergütungsinformationen,
  • interne Organisationsstrukturen,
  • Suchstrategien,
  • Zielunternehmenslisten,
  • Marktanalysen,
  • Interviewinhalte,
  • Vertragsinformationen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.

Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
  • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

16. Verantwortung für Einstellungsentscheidungen

GRD Pro unterstützt den Auftraggeber bei der Suche und Vorauswahl geeigneter Kandidaten.

Die endgültige Einstellungsentscheidung trifft ausschließlich der Auftraggeber.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:

  • die finale Eignungsprüfung,
  • arbeitsrechtliche Entscheidungen,
  • Vertragsgestaltung,
  • Vergütungsvereinbarungen,
  • Arbeitserlaubnisse,
  • notwendige Genehmigungen,
  • interne Zustimmungen,
  • Betriebsratsbeteiligungen,
  • die Durchführung des Onboardings.

GRD Pro haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage eigener Interviews, Prüfungen oder Bewertungen trifft.

17. Haftung

GRD Pro haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GRD Pro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

GRD Pro haftet insbesondere nicht für:

  • die Richtigkeit nicht überprüfbarer Angaben eines Kandidaten,
  • die tatsächliche Arbeitsleistung eines Kandidaten,
  • das Verhalten eines eingestellten Kandidaten,
  • die Beendigung eines Bewerbungsprozesses durch einen Kandidaten,
  • die Ablehnung eines Vertragsangebots,
  • die Kündigung oder Nichtaufnahme eines Arbeitsverhältnisses,
  • die Erteilung oder Versagung behördlicher Genehmigungen,
  • wirtschaftliche Folgen einer Einstellungsentscheidung,
  • ausbleibende Kandidatenreaktionen bei ordnungsgemäßer Ansprache,
  • Verzögerungen oder Ausfälle von Plattformen und Kommunikationsdiensten, die außerhalb des Einflussbereichs von GRD Pro liegen.

Die endgültige Einstellungsentscheidung erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.

18. Einsatz von Mitarbeitern und Dienstleistern

GRD Pro ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter sowie fachlich geeignete Dienstleister einzusetzen.

Eingesetzte Personen werden zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.

GRD Pro bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.

19. Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Kunde oder Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

Entsprechendes gilt für die Nutzung von Unternehmensnamen, Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen des Auftraggebers.

Eine anonymisierte Darstellung von Projekterfahrungen bleibt zulässig, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber, Kandidaten oder vertrauliche Projektdetails möglich sind.

20. Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, des Briefings oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

Als Textform gelten insbesondere:

  • E-Mail,
  • digital unterzeichnete Dokumente,
  • schriftliche Auftragsbestätigungen,
  • dokumentierte digitale Freigaben.

Individuelle Vereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von GRD Pro, soweit gesetzlich zulässig.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern:

  • beide Vertragsparteien Kaufleute sind,
  • der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
  • der Auftraggeber ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
  • eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen gesetzlichen Gründen zulässig ist.

In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Das Gleiche gilt für etwaige unbeabsichtigte Regelungslücken.

Stand: Juli 2026

GRD GRD Pro Talent Acquisition

Strategic Human Performance Decisions for Critical Roles. Boutique-Personalberatung für regulierte und komplexe Organisationen. Ein Angebot der GRD Pro UG (haftungsbeschränkt), Karben.

Angebot
  • Position
  • Leistung
  • Festpreis
  • Ablauf
Unternehmen
  • GRD Pro
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
Kontakt
  • kontakt@grd-pro-ta.de
  • +49 1556 7358424
  • Auf der Warte 21, 61184 Karben
© 2026 GRD Pro UG (haftungsbeschränkt) Talent Acquisition ist ein Angebot der GRD Pro UG (haftungsbeschränkt).