GRD Pro Talent Acquisition · Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der
GRD Pro UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter GRD Pro Talent Acquisition
Auf der Warte 21
61184 Karben
Deutschland
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Grischan Dietrich
Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 140785
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE458720671
– nachfolgend „GRD Pro" genannt – gegenüber ihren Auftraggebern.
Die Leistungen von GRD Pro richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GRD Pro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem projektspezifischen Briefing haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
GRD Pro übernimmt für den Auftraggeber die strukturierte Suche, Identifikation, Direktansprache, Vorqualifizierung und Vorstellung potenziell geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die im Briefing definierte Position.
Grundlage des Auftrags ist das zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam abgestimmte und dokumentierte Briefing.
Das Briefing soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
GRD Pro erbringt die Leistungen als selbstständiger Dienstleister. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Talent-Acquisition- und Recruiting-Leistungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. GRD Pro übernimmt insbesondere keine Garantie für:
Die abschließende Prüfung, Auswahl und Einstellung eines Kandidaten liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
Die Zusammenarbeit beginnt mit der Abstimmung und Freigabe des Briefings sowie dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Die operative Suche erfolgt ausschließlich auf Grundlage des freigegebenen Briefings.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Suche relevanten Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat GRD Pro insbesondere über Umstände zu informieren, die die Attraktivität, Durchführbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit der Suche beeinflussen können.
Hierzu gehören insbesondere:
Rechtswidrige, diskriminierende oder sachlich nicht begründbare Such- und Auswahlkriterien werden von GRD Pro nicht umgesetzt.
Änderungen des Briefings nach Beginn der Suche sind GRD Pro unverzüglich mitzuteilen.
Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen an:
Wesentliche Änderungen können eine Anpassung der Suchstrategie, der Zielgruppe, des Leistungszeitraums und der Vergütung erforderlich machen.
Bereits vor einer Änderung des Briefings ordnungsgemäß durchgeführte Kandidatenansprachen werden auf die vereinbarte Höchstzahl von 350 Kandidatenansprachen angerechnet.
Führt eine Änderung des Briefings faktisch zu einer neuen oder wesentlich anders ausgestalteten Position, ist GRD Pro berechtigt, hierfür ein neues Angebot zu erstellen.
Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Art, Umfang und Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Suchauftrag, dem vereinbarten Briefing und der fachlichen Einschätzung von GRD Pro.
GRD Pro ist in der Wahl der eingesetzten Suchkanäle und Suchmethoden frei, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Als qualifizierte Kandidatenansprache gilt die erstmalige individuelle Kontaktaufnahme mit einer Person, die anhand der zum Zeitpunkt der Ansprache verfügbaren Informationen die wesentlichen Kriterien des Briefings voraussichtlich erfüllt.
Die Ansprache kann insbesondere erfolgen über:
Mehrere Kontaktversuche, Erinnerungen oder Nachfassnachrichten gegenüber derselben Person gelten insgesamt als eine Kandidatenansprache.
Eine Kandidatenansprache wird auch dann als qualifizierte Kandidatenansprache gezählt, wenn die angesprochene Person:
Nicht als qualifizierte Kandidatenansprache gelten:
GRD Pro dokumentiert die Anzahl der durchgeführten qualifizierten Kandidatenansprachen.
Ein Nachweis kann gegenüber dem Auftraggeber in geeigneter und datenschutzkonformer Form erfolgen.
Persönliche Daten nicht interessierter oder nicht einwilligender Kandidaten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang offengelegt.
Eine Exposévorstellung liegt vor, sobald GRD Pro dem Auftraggeber erstmals das Profil eines grundsätzlich geeigneten und an einem weiteren Austausch interessierten Kandidaten vorstellt.
Die Vorstellung kann insbesondere erfolgen durch:
Voraussetzung für eine Kandidatenvorstellung ist, dass die Weitergabe der Kandidatendaten datenschutzrechtlich zulässig ist.
Das Kandidatenexposé kann insbesondere folgende Angaben enthalten:
Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikationen, Vergütung, Verfügbarkeit und persönlichen Umständen beruhen grundsätzlich auf Angaben des Kandidaten oder auf öffentlich zugänglichen Informationen.
GRD Pro ist nicht verpflichtet, sämtliche Angaben eines Kandidaten durch Originalunterlagen, Registerauskünfte, Referenzen oder frühere Arbeitgeber zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Der Auftraggeber bleibt für die abschließende Prüfung insbesondere folgender Punkte verantwortlich:
Die Gesamtvergütung für den Suchauftrag beträgt:
8.500,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung wird in zwei Zahlungsstufen aufgeteilt.
Zum Start der Zusammenarbeit werden
3.500,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
fällig.
Die Anzahlung wird mit Auftragserteilung, Freigabe des Briefings und Rechnungsstellung fällig.
GRD Pro ist berechtigt, die Aufnahme der operativen Suche vom vollständigen Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.
Die Anzahlung vergütet insbesondere:
Die zweite Vergütungsstufe beträgt
5.000,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die zweite Vergütungsstufe wird mit der ersten Exposévorstellung gemäß Ziffer 7 fällig.
Erfolgt trotz ordnungsgemäßer Durchführung der Suche keine Exposévorstellung, wird die zweite Vergütungsstufe spätestens mit der dokumentierten Durchführung von 350 qualifizierten Kandidatenansprachen fällig.
Maßgeblich für die Fälligkeit der zweiten Vergütungsstufe ist damit das zuerst eintretende Ereignis:
Die Vergütung ist nicht abhängig von:
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Notwendige und vom Auftraggeber vorab genehmigte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
GRD Pro ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, solange sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet.
Kommt mit einem von GRD Pro vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande, begleitet GRD Pro den Auftraggeber und den Kandidaten für einen Zeitraum von 100 Kalendertagen.
Der Betreuungszeitraum beginnt mit dem vertraglich vereinbarten ersten Arbeitstag des Kandidaten.
Die Betreuung kann insbesondere umfassen:
Art und Häufigkeit der Betreuung richten sich nach dem konkreten Bedarf sowie der Verfügbarkeit der Beteiligten.
Die Betreuung umfasst keine arbeitsrechtliche Beratung und keine rechtsberatenden Tätigkeiten.
Die Betreuung stellt keine Garantie für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dar.
Eine kostenlose Wiederaufnahme oder Wiederholung der Kandidatensuche ist nicht Bestandteil der 100-tägigen Betreuung.
Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach dem Betreuungszeitraum, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ersatzsuche, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Die Betreuung endet vorzeitig, wenn:
Der Suchauftrag umfasst maximal 350 qualifizierte Kandidatenansprachen gemäß Ziffer 6.
Mit der dokumentierten Durchführung der 350. qualifizierten Kandidatenansprache ist die vereinbarte Suchleistung vollständig erbracht.
Dies gilt auch dann, wenn:
Eine fehlende oder unzureichende Kandidatenresonanz stellt für sich genommen keine Schlechtleistung von GRD Pro dar.
Die Resonanz des Kandidatenmarktes kann insbesondere beeinflusst werden durch:
Bleibt eine Exposévorstellung trotz 350 qualifizierter Kandidatenansprachen aus, gilt dies als belastbarer Hinweis darauf, dass das im Briefing definierte Gesamtangebot in der angesprochenen Zielgruppe keine ausreichende Wechselbereitschaft erzeugt oder die Zielgruppe nicht in ausreichendem Umfang verfügbar ist.
Der Auftraggeber erkennt an, dass GRD Pro keinen Einfluss darauf hat, ob ein Kandidat:
Eine Fortsetzung der Suche nach Erreichen der Leistungsgrenze bedarf:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, GRD Pro bei der Durchführung des Suchauftrags angemessen zu unterstützen.
Der Auftraggeber benennt mindestens eine auskunfts- und entscheidungsfähige Kontaktperson.
Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten sollen grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen erfolgen.
Der Auftraggeber informiert GRD Pro unverzüglich über:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Briefing genannten Rahmenbedingungen tatsächlich angeboten und eingehalten werden können.
Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Informationen, Terminprobleme oder interne Entscheidungsprozesse des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von GRD Pro.
Der Auftraggeber gewährleistet einen diskriminierungsfreien und gesetzeskonformen Auswahlprozess.
Der Auftraggeber darf GRD Pro keine Such-, Auswahl- oder Ausschlusskriterien vorgeben, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der Auftraggeber informiert GRD Pro vor Auftragserteilung darüber, ob:
Soweit keine Exklusivität ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, weitere Suchwege zu nutzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, GRD Pro unverzüglich zu informieren, sobald die Position anderweitig besetzt, zurückgestellt oder aufgehoben wurde.
Die anderweitige Besetzung oder Aufhebung der Position lässt bereits entstandene Vergütungsansprüche unberührt.
Der Auftrag endet, wenn:
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Die bereits fällig gewordene Vergütung bleibt von der Beendigung des Auftrags unberührt.
Beendet der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der Suche, bleibt die Anzahlung in Höhe von 3.500,00 Euro netto vollständig geschuldet.
Beendet der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der zweiten Leistungsphase, bevor ein Kandidatenexposé vorgestellt oder die Grenze von 350 Kandidatenansprachen erreicht wurde, ist die zweite Vergütungsstufe anteilig entsprechend dem erreichten Leistungsstand zu zahlen.
Die anteilige Vergütung berechnet sich nach folgender Formel:
5.000,00 Euro × Anzahl der durchgeführten qualifizierten Kandidatenansprachen ÷ 350
Die anteilige Vergütung ist auf maximal 5.000,00 Euro netto begrenzt.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
GRD Pro ist berechtigt, die Leistung vorübergehend auszusetzen, wenn:
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Kandidatendaten dürfen ausschließlich zur Prüfung und Besetzung der konkret beauftragten Position verarbeitet werden, sofern keine weitergehende Rechtsgrundlage oder Zustimmung des Kandidaten vorliegt.
Der Auftraggeber darf Kandidatendaten nur solchen Personen zugänglich machen, die unmittelbar am Auswahl- und Entscheidungsprozess beteiligt sind.
Eine Weitergabe von Kandidatendaten an andere Unternehmen, Konzerngesellschaften, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn:
Kandidatenprofile dürfen nicht ohne Zustimmung von GRD Pro und ohne datenschutzrechtliche Grundlage für andere Positionen oder Gesellschaften verwendet werden.
Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Speicherung, Nutzung und Löschung der ihm übermittelten Kandidatendaten verantwortlich.
Gesetzliche Informations-, Lösch-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.
Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
GRD Pro unterstützt den Auftraggeber bei der Suche und Vorauswahl geeigneter Kandidaten.
Die endgültige Einstellungsentscheidung trifft ausschließlich der Auftraggeber.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:
GRD Pro haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage eigener Interviews, Prüfungen oder Bewertungen trifft.
GRD Pro haftet unbeschränkt:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GRD Pro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
GRD Pro haftet insbesondere nicht für:
Die endgültige Einstellungsentscheidung erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
GRD Pro ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter sowie fachlich geeignete Dienstleister einzusetzen.
Eingesetzte Personen werden zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet.
GRD Pro bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Kunde oder Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
Entsprechendes gilt für die Nutzung von Unternehmensnamen, Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen des Auftraggebers.
Eine anonymisierte Darstellung von Projekterfahrungen bleibt zulässig, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber, Kandidaten oder vertrauliche Projektdetails möglich sind.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, des Briefings oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Als Textform gelten insbesondere:
Individuelle Vereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von GRD Pro, soweit gesetzlich zulässig.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern:
In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Das Gleiche gilt für etwaige unbeabsichtigte Regelungslücken.
Stand: Juli 2026